Der dauerhaften Beibehaltung des 7-prozentigen Umsatzsteuersatzes für Speisen und dessenAusweitung auf Getränke – so der Antrag von Bayern – wurde am 24.11.2023 vom Bundesratabgelehnt. Ab dem 01.01.2024 müssen also auch für Speisen in der Gastronomie wieder 19 %Umsatzsteuer bezahlt werden.
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Unsere Projekte aus dem Umfeld ERP und Kasse von SoftENGINE werden zukünftig direkt von unserem Implementierungspartner CCI Wölfel umgesetzt. Damit wird die bewährte Partnerschaft mit CCI Wölfel neu ausgestaltet.
Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die eigentlich zum 30. Juni 2021 hätte beendet sein müssen, wurde befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Abgabe von Getränken ist hiervon allerdings ausgeschlossen. Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2022 ab 01.01.2023 Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle 7% 19% Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) 7% […]
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III ändern sich immer wieder. Hier können Sie nachschauen und sich auf dem Laufenden halten: Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni 2021)und: Überbrückungshilfe III plus (Juli bis September 2021)
Sind Sie mit Ihrem Warenwirtschaftssystem, Ihrem ERP, Ihren Kassenplätzen oder mit Ihrem Kartenbezahlgerät, Terminal, EC-Lesegerät auf dem aktuellen Stand? Sie wollen modernisieren? Dann unterstützen wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an! Telefon: 07034/277-9072 Zum Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hat die Überbrückungshilfe III verlängert. Damit können Sie noch bis Ende September 2021 auch eine Förderung für Digitalisierungsmaßnahmen von bis zu EUR […]
Für Speisen in Restaurants und Cafés soll nach dem Willen der großen Koalition bis Ende 2022 ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten. Quelle: https://www.zeit.de/news/2021-02/03/koalition-verlaengert-mehrwertsteuer-senkung-fuer-die-gastronomie
Bitte denken Sie daran, in Ihren Kassensystemen auf die ab dem 01.01.2021 geltenden MwSt.-Sätze zu wechseln: Es gelten folgende Sätze: Für den Handel und Dienstleistungen:Normaler MwSt.-Satz: 19% (statt 16%)Ermäßigter MwSt.-Satz: 7% (statt 5%) Für die Gastronomie:Normaler MwSt.-Satz: 19% (statt 16%)Ermäßigter MwSt.-Satz: 7% (statt 5%)Für Speisen im Haus MwSt.-Satz: 7% (statt 5%, bis einschließlich 30.06.2021)
Am 30. September 2020 haben wir alle Umstellungsarbeiten bei unseren Kassensystem-Kunden abgeschlossen. Jeder Kassenplatz ist mit einer TSE ausgestattet. Neukunden erhalten selbstverständlich von vornherein ein Kassensystem mit TSE.Die Prüfer des Finanzamts können bei unseren Kunden jederzeit kommen.
Hier finden Sie die aktuellen Händlerbedingungen zum Download: Bitte hier anklicken!
Für unsere Gastronomiekunden: Reduzierung Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie: Vom 01.07.20 bis 31.12.20 gilt für Speisen (im Haus und außer Haus) ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 5%. Danach gilt bis 30.06.21 für Speisen ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz (im Haus und außer Haus) von 7%. Für Getränke gilt vom 01.07.20 bis 31.12.20 der Mehrwertsteuersatz von 16% statt wie bisher 19%. Für unsere […]