Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die eigentlich zum 30. Juni 2021 hätte beendet sein müssen, wurde befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Abgabe von Getränken ist hiervon allerdings ausgeschlossen.
Zeitraum | 01.01.2021 – 31.12.2022 | ab 01.01.2023 |
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle | 7% | 19% |
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) | 7% | 7% |
Getränke (Grundsatz) | 19% | 19% |