Der dauerhaften Beibehaltung des 7-prozentigen Umsatzsteuersatzes für Speisen und dessenAusweitung auf Getränke – so der Antrag von Bayern – wurde am 24.11.2023 vom Bundesratabgelehnt. Ab dem 01.01.2024 müssen also auch für Speisen in der Gastronomie wieder 19 %Umsatzsteuer bezahlt werden.
Gastronomie
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Für unsere Gastronomiekunden: Reduzierung Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie: Vom 01.07.20 bis 31.12.20 gilt für Speisen (im Haus und außer Haus) ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 5%. Danach gilt bis 30.06.21 für Speisen ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz (im Haus und außer Haus) von 7%. Für Getränke gilt vom 01.07.20 bis 31.12.20 der Mehrwertsteuersatz von 16% statt wie bisher 19%. Für unsere […]
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