Der dauerhaften Beibehaltung des 7-prozentigen Umsatzsteuersatzes für Speisen und dessen
Ausweitung auf Getränke – so der Antrag von Bayern – wurde am 24.11.2023 vom Bundesrat
abgelehnt. Ab dem 01.01.2024 müssen also auch für Speisen in der Gastronomie wieder 19 %
Umsatzsteuer bezahlt werden.