Der dauerhaften Beibehaltung des 7-prozentigen Umsatzsteuersatzes für Speisen und dessenAusweitung auf Getränke – so der Antrag von Bayern – wurde am 24.11.2023 vom Bundesratabgelehnt. Ab dem 01.01.2024 müssen also auch für Speisen in der Gastronomie wieder 19 %Umsatzsteuer bezahlt werden.
Tägliche Archive: 24. November 2023
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