Der dauerhaften Beibehaltung des 7-prozentigen Umsatzsteuersatzes für Speisen und dessenAusweitung auf Getränke – so der Antrag von Bayern – wurde am 24.11.2023 vom Bundesratabgelehnt. Ab dem 01.01.2024 müssen also auch für Speisen in der Gastronomie wieder 19 %Umsatzsteuer bezahlt werden.
Allgemein
Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die eigentlich zum 30. Juni 2021 hätte beendet sein müssen, wurde befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Abgabe von Getränken ist hiervon allerdings ausgeschlossen. Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2022 ab 01.01.2023 Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle 7% 19% Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) 7% […]
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